จะกลับเมืองไทยและเต็มใจหย่าทั้งคู่

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Fai Panita

สวัสดีป้าPallและเพื่อนๆทุกคนค่ะ

มีเรื่องจะรบกวนถามคุณป้า Pall หรือผู้ที่มีประสบการณ์ค่ะ
เรื่องหย่า กรณีเงินAHVและเงินPensionskasseว่าได้รับยังไง
รับเป็นก้อนทีเดียวหรือเป็นเดือนค่ะ? รบกวนถามแค่นี้ค่ะ ขอบคุณค่ะ

รายละเอียด
- ตอนนี้อยากกลับไปอยู่เมืองไทยแล้วและตกลงกับสามี
เรียบร้อยแล้วเต็มใจหย่าทั้งสองฝ่ายและจะยังอยู่ด้วยกันจนเรื่องหย่าเสร็จสิ้น
- ตอนนี้ดิฉันอายุ 36 ปี สามีอายุ 34 ปี
- แต่งงานมา 6 ปี สามีทำงานออฟฟิศบริษัทมา 6 ปี
ดิฉันทำงานฟรีแลนด์บ้างบางเดือนค่ะ

รบกวนผู้รู้ตอบด้วยนะคะอยากรู้รายละเอียดมากค่ะ ขอบพระคุณมากค่ะ



Fai Panita

เลิกกันแล้วหย่ากันเสร็จแล้วเดินทางกลับไทยถาวรก็อย่าลืม
เดินเรื่องเอาเงิน AHV กันด้วยนะคะ ส่วนของเราเป็นของอดีตสามี
ครึ่งนึง ส่วนของสามีเป็นของเราครึ่งนึง สรุปหย่าขาดกันแล้วได้เงินสองส่วน
คือ 1.เงินเพนซิโอนคาเซ่ 2.เงิน AHV (อันนี้ได้หลังจากเราเดินทางกลับไทยถาวร)

ข้อมูลค่ะ

69. Was heisst Splitting?

Bei der Berechnung der Alters- oder Invalidenrenten werden die Erwerbseinkommen, welche Verheiratete während der Ehejahre erzielt haben, aufgeteilt und je zur Hälfte der Ehefrau und dem Ehemann gutgeschrieben. Diese Einkommensteilung wird Splitting genannt. Die Splittingregeln sind gleichermassen für Paare in eingetragener Partnerschaft anwendbar.
Bei der Einkommensteilung werden nur jene Kalenderjahre berücksichtigt, in denen beide Ehepartner in der AHV/IV versichert waren.
Geteilt werden nur die Einkommen bis zum 31. Dezember bevor die Ehefrau oder der Ehemann eine Altersrente erhält oder bevor die Ehefrau oder der Ehemann verstirbt oder bevor die Ehe geschieden oder ungültig erklärt wird. Einkommen, die die Ehegatten im Jahr der Eheschliessung und im Jahr der Scheidung erzielten, werden nicht geteilt.
Bei einem verheirateten Paar wird die Einkommensteilung erst vorgenommen, wenn beide Eheleute eine Rente der AHV oder der IV beanpruchen können.
Da Mann und Frau selten zum gleichen Zeitpunkt rentenberechtigt werden, wird die erste Rente einzig nach demjenigen Einkommen berechnet, das er oder sie selbst erzielt hat. Sobald sowohl die Ehefrau als auch der Ehemann rentenberechtigt ist, werden beide Renten auf der Grundlage der ungeteilten (aus der Zeit vor der Ehe und nach Eintritt des ersten Rentenfalls) und der geteilten Einkommen neu berechnet.
Bei einer verwitweten Person wird die Einkommensteilung erst vorgenommen, wenn diese selber eine Invaliden- oder Altersrente beanspruchen kann. Die Einkommensteilung wird auch dann durchgeführt, wenn die verwitwete Person zum Zeitpunkt der Rentenberechtigung wieder verheiratet ist.
Bei ehemals Verheirateten wird die Einkommensteilung vorgenommen, wenn die Ehe geschieden oder ungültig erklärt wird.
Wie ist nach einer Scheidung vorzugehen?
Geschiedene können bei einer der Ausgleichskassen, bei der sie AHV-Beiträge bezahlt haben, die Einkommensteilung verlangen. Es wird empfohlen, das Gesuch gemeinsam und möglichst unmittelbar nach der Scheidung einzureichen. Dadurch kann das Verfahren rasch und zuverlässig durchgeführt und eine Verzögerung bei der späteren Rentenberechnung vermieden werden. Falls die Geschiedenen es unterlassen, die Einkommensteilung einzuleiten, nehmen die Ausgleichskassen spätestens im Zeitpunkt der Rentenberechnung automatisch das Splitting vor.
Das Splitting wurde mit der 10. AHV-Revision (1997) eingeführt. Auch für Ehen, die vor dem Inkrafttreten geschieden wurden, muss das Einkommen gesplittet werden.

ที่มา: http://www.bsv.admin.ch/themen/ahv/00018/01452/index.html?lang=de